Ampel will keine Gesamtlärmbetrachtung für die Fehmarnbeltquerung!

Ingo Gädechens

Am 2. Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag umfangreiche übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen für die Hinterlandanbindung der Beltquerung beschlossen. 232 Millionen Euro wurden damals für diesen Zweck freigegeben. Ein Wehrmutstropfen war, dass die geforderte Gesamtlärmbetrachtung noch nicht fest verankert werden konnte. Nachdem die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung prüfen wollte, hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens anlässlich der einjährigen Arbeit der Ampel-Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Wie das zuständige Bundesverkehrsministerium mitteilt, ist leider keine Gesamtlärmbetrachtung für die Hinterlandanbindung vorgesehen!

„Die Stellungnahme aus dem Ministerium ist wirklich enttäuschend“, kommentiert Gädechens. „Aufgrund der langen Planungsprozesse hätten wir alle Chancen der Welt gehabt, eine Gesamtlärmbetrachtung noch umzusetzen. Nur dazu braucht es auch den politischen Willen. Den gibt es auf Bundesebene bei SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP aber offenbar nicht!“ Gädechens selbst hatte angeregt, die Hinterlandanbindung beim Bau der Beltquerung zu einem Pilotprojekt zu machen. Ein Ziel wäre es gewesen, die Lärmkorridore zu bündeln und ggf. neuartige Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln, die sowohl den Bahn- wie den Straßenlärm absorbiert und verringert hätten. Die notwendigen Forschungsarbeiten sind laut Expertenaussage bereits durchgeführt und eine deutschlandweite Umsetzung wäre nach einem erfolgreichen Pilotprojekt viel leichter anzugehen. „Auch in diesem, für die Region so wichtigen Themenfeld, gibt es einen ‚Ampelstörung‘. Leider bewegt sich die Bundesregierung nicht. Die Thematik ist dort sogar so unbeliebt, dass ich zweimal nachfragen musste. Beim ersten Mal hat das zuständige Ministerium eine Antwort auf meine Frage einfach verweigert!“

Bei der Gesamtlärmbetrachtung geht es im Kern darum, Lärmemissionen gemeinsam zu betrachten und so einen umfassenden Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner zu ermöglichen. Im ursprünglichen Antrag der damaligen Großen Koalition zu übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen konnte eine Gesamtlärmbetrachtung nicht festgeschrieben werden, da laut damaliger Aussage des Bundesverkehrsministeriums die notwendigen fachlichen Grundlagen noch nicht vorgelegen hätten. Zwischenzeitlich wurde aber – unter anderem vom Dialogforum FBQ – dargelegt, dass aus fachlicher Sicht eine Gesamtlärmbetrachtung durchführbar wäre. „Nur der politische Wille dazu fehlt offensichtlich und das ist äußerst bedauerlich“, so Gädechens abschließend.