Bundestag beschließt Milliardenaufwuchs beim öffentlichen Personennahverkehr

Viel Geld vom Bund für den öffentlichen Personennahverkehr: Mit zwei Gesetzesänderungen hat der Bundestag beschlossen, die finanziellen Zuschüsse des Bundes im Bereich des Eisenbahn-Nahverkehrs deutlich zu erhöhen. Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sollen in diesem Jahr von derzeit 333 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro und ab 2021 auf eine Milliarde Euro erhöht werden. Anschließend sieht die Gesetzesnovelle eine weitere Erhöhung ab 2025 auf zwei Milliarden Euro vor, die dann im folgenden Jahr jährlich um 1,8 Prozent dynamisiert wird. Auch mit der Änderung des sogenannten Regionalisierungsgesetzes (RegG) gibt es einen deutlichen Aufschlag: Insgesamt gibt es in den Jahren 2020 bis 2025 zusätzlich mehr als 5,2 Milliarden Euro vom Bund.
„Mit den Entscheidungen des Bundestages zeigt die Union einmal mehr: Wir stehen fest an der Seite von Ländern und Kommunen, wenn es um eine Verbesserung der Infrastruktur geht“, erklärt der CDU-Haushaltspolitiker Ingo Gädechens. „Dafür greifen wir wieder einmal tief in die Tasche und stellen beträchtliche Summen bereit, um die flächendeckende Versorgung im Bahn-Nahverkehr deutlich zu verbessern.“ Mit den Entscheidungen haben die Länder laut Gädechens die Möglichkeit, die Attraktivität des Nahverkehrs zu steigern. Wichtig sei aber, dass das Geld auch abgerufen werde: „In vielen Bereichen haben wir das immer gleiche Problem: Der Bund stellt Geld bereit, Länder und Kommunen schaffen es aber nicht, das Geld auch abzurufen und umzusetzen. Ich hoffe sehr, dass durch die Ausweitung von Planungskapazitäten die zusätzlichen Mittel zeitnah auch zu spürbaren Verbesserungen führen werden.“ Dabei appelliert der CDU-Abgeordnete insbesondere an die Landesregierung, dass von den zusätzlichen Bundesmitteln in besonderem Maße Angebote in ländlichen Räumen und somit auch in Ostholstein und Stormarn-Nord profitieren werden könnten.