Forderung der CDU-Abgeordneten aus Schleswig-Holstein umgesetzt

Ingo Gädechens begrüßt Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie!

Jüngst hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung vereinbart, die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 zu verlängern. Hiermit setzt man die Regelung fort, die man im Frühjahr letzten Jahres eingeführt hat. Für gewöhnlich gilt beim Verkauf von Speisen in Restaurants ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, für Außer-Haus-Verkäufe hingegen ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Die dauerhafte Senkung von 19 auf 7 Prozent ist eine seit Jahren bestehende Forderung aus der Branche. Gemeinsam hatten sich die Bundestagsabgeordneten der schleswig-holsteinischen CDU-Landesgruppe schon im Sommer letzten Jahres für eine Beibehaltung des niedrigeren Steuersatzes eingesetzt. „Für unsere arg gebeutelte Gastronomie ist dies ein wichtiges Signal“, so Gädechens, der neben seinen Aufgaben im Haushalts- und Verteidigungsausschuss auch noch stellvertretend Aufgaben im Tourismusausschuss wahrnimmt.

Auch nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin ist noch nicht genau abzusehen, wann endlich wieder die Gaststätten und Restaurants öffnen dürfen und die sprichwörtliche „Durststrecke“ ein Ende nimmt. „Die Betreiber der Hotel- und Gaststättenbetriebe benötigen aber mit Blick auf das Osterfest Anfang April möglichst rasch eine Perspektive!“, sagt der Abgeordnete.

Schon zu Beginn der Pandemie hatte man die Mehrwertsteuersenkung als Unterstützung des Gastronomiegewerbes vorgenommen. Gleichzeitig hatte die Politik zum letzten Jahreswechsel befristet die Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent herabgesetzt. Nun wäre die Steuersenkung für Speisen und Getränke in Restaurants im Sommer abgelaufen. „Das Auf und Ab in der Besteuerung ist alles andere als betriebsfördernd und nachvollziehbar“, sagt Ingo Gädechens. Er betont: „Wir haben den Betrieben Hilfe zugesagt - Hilfe in einer Notlage, die weder der Staat noch unsere Unternehmen verschuldet haben. Jetzt müssen wir vor allem Planungssicherheit garantieren.“ Dies müsse umso mehr gelten, da bedingt durch den zweiten Lockdown kaum Einnahmen in dieser Jahreshälfte erzielt werden konnten. „Langfristiges Ziel bleibt für mich und meine tourismuspolitischen Kollegen aber die endgültige Angleichung an den niedrigen Steuersatz  von Speisen bei Restaurantbesuch und Außer-Haus-Verkauf“, erklärt Gädechens abschließend.