Ingo Gädechens zum Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz
Gesetzbezeichnungen werden immer länger - die Qualität dadurch nicht unbedingt besser: Mit Sorge verfolgt der CDU Kreisvorsitzende und Bundestagskandidat Ingo Gädechens die Neuerungen durch das Finanzmarktstabilisierungs- fortentwicklungsgesetz. Dabei richtet er sein Hauptaugenmerk auf die Sparkassen, auf deren Kosten wohl möglich die Landesbanken abgesichert bzw. stabilisiert werden sollen.
Gädechens fordert daher eine Gleichbehandlung bei „Bad Bank“-Modellen. Dabei begrüßt der Christdemokrat, dass die Bundesregierung eine weitere Möglichkeit zur Auslagerung von Risikopositionen auch für Landesbanken schaffen will. Er hält es aber für inakzeptabel, dass Sparkassen als Miteigentümer von Landesbanken und Aktionäre von börsennotierten Kreditinstituten ungleich behandelt werden, wie es der vom Kabinett verabschiedete Entwurf für das besagte Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz vorsieht. Ingo Gädechens fordert deshalb, die Haftungsregeln im Gesetzgebungsverfahren entsprechend zu ändern. „Um ihre Handlungsfähigkeit sicherzustellen, dürfen die Sparkassen weder überfordert noch benachteiligt werden. Es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, dass die Sparkassen als Miteigentümer der Landesbanken für Verluste der Abwicklungsanstalt voll haften sollen,
Aktionäre von Privatbanken dagegen nur auf zukünftige Ausschüttungen verzichten. Insofern kann es eine Gleichbehandlung und Stabilisierung nur dann erreicht werden, wenn es eine identische Regelung zur Verlustausgleichspflicht gibt.
Gädechens: „Ich sehe ansonsten die Gefahr, dass dadurch die Stabilität der Sparkassen sowie ihre Kreditvergabemöglichkeit für den Mittelstand gefährdet wird“.
Die kommunalen Sparkassen haften bereits jetzt voll mit ihrem in den Landesbanken investierten Vermögen. Sie seien zudem bereit, wie dies auch bei privaten Kreditinstituten vorgesehen ist, die zukünftig an die Anteilseigner auszuschüttenden Beträge zum Ausgleich von Verlusten der künftigen „Bad Bank“ zu verwenden. Eine weitergehende Mithaftung sei dagegen ausgeschlossen.
Das „Drei-Säulen-System“ Geschäfts-, Genossenschaftsbanken und Sparkassen war und ist stabilisierender Faktor in der Wirtschaftskrise und leistet einen erheblichen Beitrag zur Stärkung des Finanzsystems.
Die Sparkassen wie die Sparkasse Holstein stützen mit ihrem Engagement den wirtschaftlichen Erfolg einer Region und versorgen insbesondere die mittelständische Wirtschaft mit Krediten. „Das darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, indem ihnen ein Konsolidierungsanteil aufgebürdet wird, der deutlich höher ausfällt als der von Privataktionären. Dies ist weder im Interesse der bundesweit 50 Millionen Kunden, noch der rund 250.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch im Interesse der kommunalen Träger der Sparkassen“, bekräftigt Ingo Gädechens abschließend.