Soldatinnen und Soldaten erweisen sich in der Pandemie als große Hilfe

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer mit Ingo Gädechens, MdB
Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer mit Ingo Gädechens, MdB
Der CDU-Bundestagsabgeordneter Ingo Gädechens spricht sich für eine noch größere Inanspruchnahme von Amtshilfeleistungen der Bundeswehr in Kommunen und Landkreisen aus!

Die Infektionszahlen sinken, befinden sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion entfernen sich kaum von der Tausendermarke pro Tag und auch die Impfungen laufen nur allmählich an. In der Bundesrepublik sind etliche Kommunen und Landkreise an ihre Leistungsgrenzen gestoßen. Insbesondere die Kontaktverfolgung in den Gesundheitsämtern, die Personalerfordernisse in Alten- und Pflegeheimen und in den Impfzentren überschreiten oftmals die Kapazitätsgrenzen. Hilfe können sich betroffene Kommunen und Kreise im Rahmen einer sogenannten Amtshilfe holen.

Der Slogan der Bundeswehr – Wir dienen Deutschland – erfährt in dieser Krisensituation eine zusätzliche Bedeutung. Auch der Satz „Wenn man uns ruft, sind wir da“ gilt mehr denn je. „Seit Beginn der Pandemie sind unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz“, erläutert Ingo Gädechens, der als Obmann im Verteidigungsausschuss ständig über die aktuelle Lage von der Verteidigungsministerin unterrichtet wird. Rund 14.500 Kräfte seien derzeit in Hilfeleistungseinsätzen zur Pandemie-Eindämmung gebunden. In Schleswig-Holstein unterstützt die Bundeswehr in rund 20 Kommunen und Landkreisen – Tendenz steigend –, insbesondere in den Pflege- und Senioreneinrichtungen. „Vergangene Woche hat das Kabinett einen wichtigen Entschluss zur Entlastung unserer ohnehin stark beanspruchten Kommunen gefasst“, erklärt der ostholsteinische CDU-Abgeordnete: „Die amtshilfeleistenden Behörden verzichten auf die grundsätzlich zu erstattenden Auslagen für Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung.“ Wichtig sei seiner Ansicht nach, dass die Verantwortlichen diese Hilfe auch rechtzeitig in Anspruch nehmen: „Der Regierungsbeschluss ist ein eindeutiges Angebot an die Landesbehörden, welches frühzeitig helfen kann, drohende Engpässe zu vermeiden.“ Ingo Gädechens betonte hierzu, er werbe ausdrücklich für die Inanspruchnahme dieser Hilfe; schließlich rette und schütze jede verhinderte Infektion, die z.B. nicht in ein Altenheim getragen wird, Leben! Dies müsse für alle das höchste Ziel sein.

Zurzeit sind gut 700 Hilfeleistungsanträge in Durchführung. Seit Pandemiebeginn wurden bereits über 3.300 Amtshilfeanträge gestellt, von denen mehr als 2.000 befürwortet werden konnten. „Ich bin gerade in diesen Zeiten dankbar, dass wir uns nicht nur auf die Hilfe der Bundeswehr verlassen können, sondern auch viele Freiwillige aus der Reserve und den Hilfsorganisationen tatkräftig anpacken“, freut sich Gädechens. „Gleichzeitig geht dieses starke Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger und die Verantwortlichen vor Ort, denn damit diese Hilfe in Ausnahmesituationen gewährleistet werden kann, müssen wir in den Erhalt und in die Attraktivität unserer Truppe gut investieren“, so der ostholsteinische Abgeordnete abschließend.

Die Amtshilfe ist in Art. 35 GG geregelt und verpflichtet Behörden von Bund und Ländern zur gegenseitigen Unterstützung, wenn die Lage dies erfordert. Naturkatastrophen, Großbrände und andere Großschadensereignisse erfordern beispielsweise regelmäßig den Einsatz von THW, Bundeswehr oder Feuerwehren aus benachbarten Kommunen oder Kreisen. Der Antrag kann dabei jederzeit formlos und zeitunabhängig erfolgen.